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Leben und Arbeiten in der EU

Deutschland: Leistungen bei Invalidität

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Deutschland
Erwerbsunfähigkeit und Invalidität Stand 2026

Ihre Ansprüche bei Erwerbsminderung, Voraussetzungen und Art der Leistungen.

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistungen?

Rentenversicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll oder teilweise erwerbstätig sein können, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente.

Anspruchsvoraussetzungen

Rente wegen Erwerbsminderung

Eine Erwerbsminderungsrente bekommen Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen

  • nicht mehr mindestens sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder
  • nicht mehr mindestens drei Stunden (volle Erwerbsminderung) täglich erwerbstätig sein können.

Um diese Rente zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie

  • mindestens 60 Beitragsmonate (Wartezeit), also 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben und 
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtversicherungsbeiträge bezahlt haben.

Zeiten, in denen Sie arbeitsunfähig krank, arbeitslos, in einer schulischen Ausbildung oder wegen Ihrer Kinder nicht berufstätig waren, zählen bei der Berechnung dieser Zeiten nicht mit, wenn sie nicht auch gleichzeitig Pflichtbeitragszeiten sind. Sie können aber den Fünfjahreszeitraum verlängern.

Andere Regeln gelten für Versicherte, die zuvor durch einen Arbeitsunfall eine Erwerbsminderung erleiden oder in den ersten 6 Jahren nach einer abgeschlossenen Ausbildung voll erwerbsgemindert werden. Hier kann die Wartezeit ggfs. vorzeitig erfüllt sein.

Menschen mit Behinderung

Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind (z.B. bei schweren angeborenen oder in der Kindheit entstandenen Leiden) haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie 240 Monate mit Beitrags- und Ersatzzeiten erfüllt haben. Als Wartezeit gilt zum Beispiel die Zeit der Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bekommen auch dann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie in ihrem bisherigen qualifizierten oder einem anderen zumutbaren Beruf keine sechs Stunden täglich mehr arbeiten können (Berufsunfähigkeitsrente).

Hinzuverdienstgrenze

Wenn Sie neben dem Bezug Ihrer Erwerbsminderungsrente arbeiten, kann Ihr Einkommen möglicherweise die Höhe der Rente verringern oder die Rente evtl. gar nicht mehr gezahlt werden. Deshalb sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen, bevor Sie als Erwerbsminderungsrentner/in eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen.

Sonderregelung für Bergleute

Bergleute gelten als vermindert berufsfähig, wenn sie

  • ihre bisherige oder eine vergleichbare Arbeit wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr ausüben und
  • keinem vergleichbaren Beruf außerhalb des Bergbaus nachgehen können.

Bergleute über 50 Jahre können eine Rente bekommen, wenn sie keine Beschäftigung mehr ausüben, die ihrer bisherigen wirtschaftlich gleichwertig ist. Hierfür ist allerdings die Erfüllung einer Wartezeit (s.o.) von 25 Jahren mit ständigen bergbaulichen Arbeiten unter Tage erforderlich. Weiter müssen in den fünf Jahren vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit im Bergbau drei Jahre Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung im Bergbau zurückgelegt sein sowie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt sein.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und von der Höhe der versicherten Entgelte. Neben den Beitragszeiten können sich auch beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten rentensteigernd auswirken. Rente erhalten Sie nur, wenn Sie diese vorher beim Rentenversicherungsträger beantragen.

Leistungen zur Teilhabe

Wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten erhalten oder wiederhergestellt werden kann, bezahlt der Rentenversicherungsträger bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen anstatt einer Rente die erforderlichen Leistungen zur Teilhabe wie Reha-Maßnahmen, Umschulungen oder Trainingsprogramme (Rehabilitation vor Rente).

Darüber hinaus übernimmt die Rentenversicherung

  • Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben,
  • Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit,
  • Präventionsleistungen und
  • stationäre und ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder von Versicherten und Rentnern,

bei Versicherten mit komplexen Bedarfslagen ggfs. eine Unterstützung, in dem aktivierend durch den Rehabilitationsprozess begleitet und der Prozess ganzheitlich koordiniert werden kann.wenn hierdurch ihre gefährdete oder bereits beeinträchtigte Gesundheit gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Gemeint sind damit zum Beispiel medizinische Behandlungen, Anwendungen, Kuren oder Weiterbildungen mit dem Ziel, die Teilnehmer auf eine neue Berufstätigkeit vorzubereiten.

Während einer solchen Leistung zur Teilhabe zahlt die Rentenversicherung den Versicherten und ihren Familien als Ausgleich für den Verlust des Einkommens ein Übergangsgeld. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Einkommen des Versicherten. Weiter übernimmt die Rentenversicherung soweit nötig Reisekosten, Kosten für eine Betriebs- oder Haushaltshilfe sowie Kinderbetreuungskosten.

Antragsformulare

Die Antragsformulare bekommen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Ihre Rechte

Weitere Informationen über Ihre Rechte und Ansprüche bekommen Sie beim Rentenversicherungsträger. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Weitere Informationen

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind

Kostenlose Beratung und Information erhalten Sie bei den Trägern der Rentenversicherung. Für die meisten Menschen in Deutschland ist das die Deutsche Rentenversicherung, die in den größeren Städten Büros hat.

Die Adressen finden Sie auf den zuvor genannten Internetseiten.

Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800.10004800